Das Korrespondenz-Seminar-Netzwerk Projekt entstand ursprünglich im Nachgang zu einem Treffen von Gruppen engagierter Förderer mathematischer Nachwuchstalente im Schulalter aus Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Deutschland im März 2004 in Bratislava.
Nach einer enthusiastischen Anfangsphase sind heute einzelne Personen aus verschiedenen Förderzusammenhängen in Deutschland nur noch sporadisch im Projekt aktiv. Die Koordinierung der Aktivitäten erfolgt über die LSGM - die Leipziger Schülergesellschaft für Mathematik.
Da beabsichtigt ist, die im Projekt gesammelten Daten und Werke zu verwenden, um auf deren Basis abgeleitete Werke herzustellen, müssen wir vorab die erforderlichen rechtlichen, insbesondere urheberrechtlichen Fragen klären. Diese Fragen betreffen (1) Beiträge zur Datenbasis, (2) die Datenbasis als Ganzes.
Eines der Hauptziele des KoSemNet Projekts besteht im Sammeln und Aufbereiten einer gemeinsamen Datenbasis von Problemen und mathematischen Miniaturen, welche für die Arbeit mit mathematischen Nachwuchstalenten nützlich sind. Die so entstehende Datenbasis ist ein Gemeinschaftswerk nach § 4 (2) UrhG der zum KoSemNet Beitragenden (Autorengruppe im Weiteren) und diese Personen entscheiden "zur gesamten Hand" (§ 8 (2) UrhG) über alle dieses gemeinsame Werk betreffenden Fragen, diese "Rechtlichen Fragen und sozialen Regeln" eingeschlossen.
Diese "Rechtlichen Fragen und sozialen Regeln" betreffen grundlegende Aspekte der Beziehungen sowohl innerhalb der Autorengruppe als auch zwischen der Autorengruppe und der Öffentlichkeit. Um die Konsistenz und Nutzbarkeit der Sammlung für die genannten Zwecke zu gewährleisten, werden Beiträge nur akzeptiert, wenn die Autoren diesen grundlegenden Regelungen zustimmen.
Der Autor bleibt im Besitz des Copyrights an seinem Beitrag, räumt aber dem KoSemNet Projekt unwiderruflich ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes (§ 31 (1) UrhG) kostenfreies (§ 32 (1) UrhG) einfaches Nutzungsrecht nach § 31 UrhG im Sinne der Projektziele für seinen Beitrag ein.
Die Spezifikation dieses Nutzungsrechts ist Gegenstand der folgenden Regelungen. Ziel dieser notwendigen Regelungen ist abzusichern,
Ein solches Verfahren wird am besten abgebildet, wenn Autorenbeiträge zur KoSemNet Datenbasis dem öffentlichen Bereich (Public Domain) überantwortet werden. Die Webseiten der Creative Commons unterscheiden allerdings zwischen der CC Attribution License (CC-BY) und einer Übergabe in den öffentlichen Bereich (CC-Zero).
Wir haben deshalb die folgenden Hauptregeln vereinbart, die von Autoren von
Beiträgen für die KoSemNet Datenbasis akzeptiert werden müssen:
Für jeden Beitrag bleibt der Autor im Besitz des Copyrights am Beitrag. Der Autor versichert zugleich, dass er für den eingereichten Beitrag berechtigt ist, die folgenden Nutzungsrechte zu vergeben. (Ein Hinderungsgrund könnte die vorherige Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an einen Dritten sein). Der Autor räumt dem KoSemNet Projekt an dem eingebrachten Aufgabenmaterial unwiderruflich ein umfassendes einfaches Nutzungsrecht nach § 31 (2) UrhG ein, den Beitrag für alle Zwecke, einschließlich des Rechts der Veränderung und der Veröffentlichung, kostenfrei zu nutzen, wobei das Werk und alle abgeleiteten Werke unter den Bedingungen der Creative Commons Attribution License (CC-BY) verbreitet und veröffentlicht werden. Der Autor räumt der Öffentlichkeit (und damit auch dem KoSemNet Projekt) das Recht ein, seine mathematischen Texte unter den Bedingungen der Creative Commons Zero (CC-Zero) zu verbreiten und zu veröffentlichen. |
Das Recht eines Autors auf die genaue Beschreibung seines Anteils am Werk wird in jedem Datensatz durch eine spezielle Attribution Section in der (Haupt)-Quelle innerhalb des Datensatzes gesichert. Diese Beschreibung muss auch in alle abgeleiteten Werke übernommen werden. Meta-Informationen (Bearbeitungszustand, Änderungsinformationen, Einsatz des Werks, Schlüsselworte etc.) über einen Beitrag (Aufgabe oder Aufsatz) stehen im RDF-Format als Linked Open Data zur Verfügung.
Jeder Autor ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, dass keine Rechte Dritter der Einbringung seines Beitrags in die KoSemNet Datenbasis entgegen stehen. Dies ist im Einzelfall schwierig zu entscheiden, da die Original-Quellen von Beiträgen oder Teilen von Beiträgen oft nicht bekannt und rechtliche Regelungen hierzu unübersichtlich sind. Die folgenden Regeln - unterschiedlich für den Problem-Bereich und den Artikel-Bereich - stellen die Position der Autoren-Gruppe zu derartigen rechtlichen Fragen dar.
Gewöhnlich ist es schwierig, einzelne Problemen und Aufgaben genau einem Autor zuzuordnen. Große Zeitschriften verwenden deshalb oft die Formulierung "contributed by ..". Wir vertreten die Position, dass es kein Copyright auf Probleme gibt. Probleme und Aufgaben können also in die Datenbasis eingebracht werden, wenn ein Autor/Beitragender und möglicherweise (mindestens) eine Quelle in der Attribution Section des Datensatzes angegeben sind. Wir bestärken Autoren darin, unbedingt so viel, wie ihnen über die Geschichte des Problems sicher bekannt ist, in dieser Sektion festzuhalten. Aus Gründen der Qualitätssicherung kann eine Aufgabe nur über einen Maintainer innerhalb der Projektgruppe eingereicht werden, der für die Qualität des Materials die Verantwortung innerhalb der Projektgruppe trägt.
Es gibt ein Copyright auf Lösungen eines Problems. Lösungen können also nur akzeptiert werden, wenn der Autor das Recht hat, seine Lösung unter den oben angegebenen Bedingungen einzubringen. Um das KoSemNet arbeitsfähig zu halten, ist es nicht möglich (und nicht akzeptiert), Lösungen aus Quellen einzubringen, die inkompatibel zur CC-BY sind. Lösungen können deshalb nur über den Maintainer des Problems / der Aufgabe (gewöhnlich der Autor des Problems) in den offiziellen KoSemNet Datenbestand eingepflegt werden. Der Maintainer ist zugleich dafür verantwortlich, die einzelnen Beiträge in der Attribution Section korrekt auszuweisen.
Das KoSemNet Projekt veröffentlicht ausschließlich Aufsätze oder mathematische Miniaturen, die von deren Autoren unter den Bedingungen der CC-Zero zur Verfügung gestellt wurden. Beachten Sie, dass das nicht möglich ist, wenn Sie für den Text ein ausschließliches Nutzungsrecht (§ 31 (3) UrhG) vergeben haben und dieses Recht (wegen möglicher zeitlicher Beschrängung) noch nicht erloschen ist.
Jeder Artikel hat einen oder mehrere Autoren. Einer der Autoren tritt im Projekt als Maintainer des Artikels auf. Er hat die letzte Entscheidung über Modifikationen, die in den primären Text Eingang finden. Dies tangiert nicht die Erstellung abgeleiteter Werke durch andere Autoren.